Händewaschen und Desinfizieren – Gastronomen, Imbissinhaber, Bäckereiketten-Besitzer und Biergartenbetreiber wissen, dass Hygienekonzepte mehr beinhalten. Da aber auch bei aller Routine etwas durchrutschen kann, hier eine kurze Checkliste, an was zu denken ist, um die (Wiederer-)Öffnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gäste so sicher wie möglich zu gestalten – auch in der Außengastronomie.
7 Punkte, die mit auf die Checkliste sollten
- Einweisung von Mitarbeitenden UND Gästen in die Maßnahmen und Regelungen vor Ort. Bei Kundschaft kann dies beispielsweise persönlich bei der Zuweisung von Tischen erfolgen und vertiefend durch einen Einleger in der Speisekarte.
- Bereithalten von Ersatzmasken. So eine Maske kann schnell mal reißen oder beschmutzt werden. Bieten Sie Ersatz an.
- Regelmäßiges Lüften. Entwickeln Sie ein Lüftungskonzept und installieren Sie, wenn nötig, Luftfilter.
- Neuorganisation und ggf. Verkleinerung von Tischen. Überprüfen Sie, ob die Tischverteilung und die Tischgröße den Regelungen zu Abstand und maximaler Personenanzahl entsprechen.
- Setzen Sie auf Reservierungen. So können Gästedaten einfach erfasst und bei Buchung von Timeslots die Kapazitäten besser geplant werden.
- Planung von Laufwegen. Gestalten Sie Laufwege für Personal und Besucher so, dass Abstände eingehalten und das unnötige Kreuzen vermieden werden.
WICHTIG: die Abstandsregeln gelten auch für die Außengastronomie
- Bereitstellen von personenbezogenen Arbeitsmitteln. Egal, ob in der Küche oder im Service, Arbeitsmittel wie Tabletts, Küchenmaschinen, Zapfhähne etc. sollten personenbezogen genutzt werden. Dort wo dies nicht stringent möglich ist, sollte auf Einmalhandschuhe oder alternative Lösungen wie selbstklebende Folien mit dauerhaft anhaltenden antiviralen Eigenschaften gesetzt werden. Diese reduzieren die Erreger, auch SARS-CoV-2, und senken das Übertragungsrisiko via Kontaktflächen.
Die vollständige Checkliste und nützliche Tipps zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie u.a. auf den Seiten der Bundesgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe.